Was erst
nach einem Schreibfehler aussah, scheint nach unbestätigten Aussagen aus Regierungskreisen doch Absicht zu sein.
Der heute vorgestellte Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz soll auch in seiner ganzen Härte den privaten Bereich betreffen.
Heimlicher
Videoüberwachung soll damit auch in
der Familie ab Ende Januar tabu sein. "Ehepartner und Kinder haben ein
Recht darauf, dass ihr Persönlichkeitsrecht gewahrt
wird", erklärte am späten Montag Abend Familienministerin Schröder. "Väterliche oder mütterliche Fotoapparate und Videokameras überwachen in vielen Familien seit Jahren selbst erste
Schritte von Babys und Kleinkindern - meist zur Belustigung der gesamten
Verwandtschaft. Dies muss aufhören. Das Recht auf Vergessen
endet nicht an der eigenen Wohnungstür."
Tatort Wohnzimmer |
Meist
erfahren die Betroffenen erst Wochen später, wenn ein Urlaubsfilm über den heimischen Flachbildschirm läuft, dass hier heimlich und damit illegal Aufzeichnungen
gemacht wurden. Selbst vor Aufnahmen beim Essen und vor der Akropolis schrecken
die Täter im familiären Umfeld nicht zurück. Noch schlimmer: Selbst auf
die Rückfrage "Filmst Du etwa
schon wieder" wird oftmals frech entgegen allen Transparenzforderungen der
Datenschutzgesetze gelogen: "Ne ne, ich stell da nur was ein."
Mit dem
neuen Gesetz drohen den Täten nun empfindliche Strafen,
wenn sie nicht vor der Aufnahme die schriftliche Einwilligung aller
Familienmitglieder einholen. Bei Minderjährigen ist rechtzeitig und
einzelfallbezogen das Einvernehmen mit dem Jugendamt herzustellen.
Ein
Schlupfloch lässt das Gesetz jedoch. Wird
die Aufnahmemöglichkeit durch ein gut
sichtbares umgehängtes Schild in Brusthöhe kenntlich gemacht, dann sind die Überwachungsmaßnahmen in Ordnung. Nach dem
Gesetzeswortlaut gilt dieses zwar nur für die "Qualitätskontrolle", doch nach einhelliger Meinung von
Rechtsexperten fällt hierunter auch die
bildlichen Speicherung von Verhaltensweisen der eigenen Kinder. Nach ständiger Rechtsprechung gilt dieses auch für Ehepartner ab vier Wochen vor dem Eingehen der Ehe
(standesamtlich) und danach bis zur rechtsgültigen
Schließung der Trennungsvereinbarung.
Opferverbände wie Heimsiniwi (Heimvideos sind nicht witzig) begrüßen diesen Schritt. Einige werdende Väter aus den Reihen der Opposition haben schon angekündigt, dass sie im Fall einer Verabschiedung des Gesetzes
bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen würden.
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